Wer eilig Geld benötigt, kann seine Lebensversicherung verkaufen

 

Für das Verkaufen von Lebensversicherungen gibt es einen sogenannten Zweitmarkt. Um zu dringend benötigtem Bargeld zu gelangen, ist das in den häufigsten Fällen eine Chance für diejenige, ihre Lebensversicherung vorzeitig zu beenden. Das heißt, man löst das Vertragsverhältnis mit seinem Versicherungsgesellschaft vorzeitig auf. Die häufigsten Versicherungsunternehmen haben in ihren Vereinbarungen die Chance vorgesehen, die vorkommenden aber noch nicht fälligen Anrechte zurückzukaufen. Der vertragsgemäß vorgesehene Rückkaufswert wird dann vom Versicherer erstattet. So kann man Lebensversicherungen verkaufen. Es gibt in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf. Auf Grundlage des Anspruchs gegen der Versicherer muss der Rückkaufswert einem gewissen Mindestbetrag genügen.

Beim Verkauf Lebensversicherung kann der Wert der noch nicht fälligen Ansprüche bei über Jahrzehnte laufenden Kontrakten bloß geschätzt werden und diese Schätzung ist mit enormen Unsicherheiten behaftet. Vorzugsweise ist beim Lebensversicherung verkaufen die Überschussbeteiligung, die einen bedeutenden Anteil an der Gesamtleistung des Versicherungsunternehmen ausmacht, bloß sehr eingeschränkt vorhersagbar. Speziell im Ausland, zum Beispiel in Großbritannien, ist die Überschussbeteiligung sehr schwankend und kann je nach vertragsgemäßem Ablaufjahr zu wesentlichen Unterschieden führen. In der Bundesrepublik ist die Überschussbeteiligung besser verlässlich. Diejenigen die ihre Lebensversicherungen veräußern möchten, sind zumeist weniger risikobereit als die Investoren auf dem Zweitmarkt. Die können nämlich die Gefährdung durch Diversifikation reduzieren, indem sie die Möglichkeit benutzen ihre Anlage auf mehrerer Versicherer zu verteilen. Demzufolge ist eventuell die Bereitschaft höher, beim Verkauf der Lebensversicherung einen größeren Preis zu bezahlen als der Rückkaufswert. Das kann sogar erheblich mehr sein als der generell geschätzte Wert. Die Verbraucher haben vorzugsweise dann ein hohes Interesse am Verkaufen von Lebensversicherungen, wenn der Rückkaufswert im Vergleich zu den bisher bezahlten Beiträge verhältnismäßig gering erscheint. Für diesen Fall ermöglicht der Zweitmarkt eine reelle Chance für den, der seine Lebensversicherung verkaufen möchte.

Aber ebenfalls hier müssen die Händler erst einmal einen Abnehmer entdecken. Für diese Absicht existieren die Mittler die sich ihre Beschäftigung über die Vermittlungsgebühren begleichen lassen. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der geringe Unterschied zwischen dem Preis den der Geldgeber zu zahlen bereit ist, und dem Rückkaufswert noch weiter vermindert wird. Das abermals kann besagen, dass das Geschäft für beide Seiten nicht mehr lohnend ist. Da in Deutschland die Rückkaufswerte verhältnismäßig hoch sind, tritt dieses Problem hier weniger auf. Hat ein Versicherungsnehmer mit erst in weiter Zukunft fälligen Anforderungen aus einem Vertrag vorzeitig Geldbedarf, hat er beim Verkauf der Lebensversicherung eventuell den Nutzen, dass ihm der Abnehmer ein bis drei Prozent mehr als den Rückkaufswert zahlt. Je nach Ausgestaltung des Übertragungsvertrages bleibt der Versicherungsschutz für den ursprünglichen Versicherungsnehmer teilweise erhalten. Im Todesfall wird der Unterschied unter Versicherungssumme und dem mit annähernd neun Prozent verzinsten Kaufpreis abgezogen. Es ist aber nicht so, dass jeder der seine Lebensversicherung vertreiben will, eigentlich ein Angebot bekommt. Der Mehrerlös fällt beim Verkauf der Lebensversicherung dann größer aus infolge des Abzuges der Kapitalertragssteuer wenn der Vertrag weniger als zwölf Jahre gelaufen ist. Der Mehrerlös kann dann unbedingt 7 bis 15 Prozent betragen.



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